Klimaanlage in Eigentümergemeinschaft erlaubt ?


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Abgeschickt von Mombasa Mc-Intosh am 27 Mai, 2007 um 13:49:54

Hallo,

in einer Eigentümergemeinschaft hat ein Eigentümer ohne einen anderen Miteigentümer gefragt zu haben und ohne Beschluss eine Splitt-Klimaanlage installieren lassen (Splitt-Klimaanlage= geräuscharme Inneneinheit im Schlafzimmer und große, laute Ausseneinheit auf seiner Terrasse). Die Ausseneinheit steht auf der Terrasse (ist Sondernutzung des Wohnungseigentümers).
Diese Klimaanlage wird von den Bewohnern der Wohnung im Hochsommer immer 30 Minuten bevor sie zu Bett gehen angeschmissen um den sehr kleinen nach Westen ausgerichteten Raum auf ein erträgliches Maß herunterzukühlen. Meistens gegen 23.00 Uhr. Manchmal wird die Anlage auch in der Nacht (4.00 Uhr) oder am frühen morgen (6.00 Uhr) in Betrieb gesetzt.
Das alles stört im Haus nur eine Partei. den direkten Nachbarn im EG. Dieser Eiegentümer hat sein Schlafzimmer eigentlich auf der komplett entgegengesetzten Hausseite. Dort hört man auch hundertprozentig nichts. Aber dieser Eigentümer behauptet sich gestört zu fühlen, weil er sich gegen 23.00 Uhr und auch nachts um 4.00 Uhr in der Küche aufhält um Bilder zu malen. Diese Küche ist der Raum, der genau neben dem Schlafzimmer der "Klimaanlagenfamilie" liegt. Und morgens um 06.00 Uhr sitzt er auf seiner Terrasse und fühlt sich auch gestört. Die Familie möchte das Gerät weiter betreiben auch eine zeitliche Abmachung wurde dem Nachbarn unterbreitet, er hat aber abgelehnt. Jetzt fordert er unmissverstänlich die sofortige Außerbetriebnahme und den Rückbau. Ein mobiles Gerät kann die Familie nicht im Schlafzimmer aufstellen, da es nur 12 quadratmeter groß ist und ein Doppelbett mit Schrank bereits den ganzen Platz einnehmen. Die Splitt-Anlage war die einzige Möglichkeit, da das relativ kleine Innengerät unter der Decke an der Wand hängt.
Rückfrage bei den übrigen Eigentümern hat ergeben: Keiner fühlt sich gestört. Sie würden auch gerne eine Klimaanlage installieren.
Frage: Welche Möglichkeit hat die Familie, die Anlage weiter betreiben zu dürfen? Reicht ggf. ein Mehrheitsbeschluss aus?

Danke für rasche Hilfe

Mombasa Mc-Intosh



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