Grenzbebauung 8 Meter Regel 9 Meter Regel


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Abgeschickt von Martin am 25 Mai, 2007 um 15:47:23

Hallo,
ich habe ein Grundstück mit ca. 40x12,5 Meter Maß.
Auf der 40 Meter Grenze steht eine Garage mit 7 Metern länge. Sonst besteht keine Grenzbebauung. Ich überlege nun die Garage im hinteren Gartenbereich noch zu überdachen und auch die Seite zum Nachbarn durch SIchtschutzwand zu schliessen. Bis zu einer Gesamtlänge von 8 Metern könnte ich dies doch ohne Probleme und Baugenehmigung machen oder? Ich habe gehört dass die 8 auf 9 Meter demnächst verlängert werden. Weiß wer wann?
DAnke
Grüße



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