Re: Dachgeschoss als Vollgeschoss


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 22 Mai, 2007 um 13:15:55

Antwort auf: Dachgeschoss als Vollgeschoss von Irina am 21 Mai, 2007 um 20:13:34:

: Nach Bayerische Bauordnung Dachgeschoss ist Vollgeschoss wenn 2/3 der Grundfläche eine Höhe von mindestens 2,30 m hat.
: Frage: wie werden die 2,30 m gemessen,innenseite von Dach oder bis zu Dachhaut?
: Danke!

... aus irgendeinem Grund sind alle Anfragen und Antworten vom 09.05. bis 18.05. nicht mehr sichtbar ...

Die Berechnungsgrundlage bilden in NRW immer die Bruttoabmessungen für die eigene Grundfläche ebenso, wie für die Dachfläche auf der Höhe von 2,30 m, was dort auch ergänzend in der BauO vermerkt ist. Vielleicht gibt es dazu einen Hinweis in einem Kommentar zur BayBO



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]