Re: baugenehmigung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 20 Mai, 2007 um 21:00:05

Antwort auf: baugenehmigung von maria am 20 Mai, 2007 um 15:36:17:

: wollen ein haus kaufen. Küche wurde ohne Baugenehmigung als anbau gebaut.und es als wintergarten angeben. Verkäufer hat nun eine baugenehmigung zur Nutzungsänderung als wohnraum bewilligt bekommen. was müssen wir beachten, wenn wir das haus kaufen. was wird im Grundbuch eingetragen. kann es nun noch zu schwierigkeiten kommen, dass die küche als sonsten nicht genehmigt wird, bzw. abgenommen wird?

Wenn eine Genehmigung (Achtung: Genehmigung!, grün gestempelt von der Behörde; NICHT Antrag) für den Anbau in der jetzigen Nutzung vorliegt ist damit die öffentlich-rechtliche Nutzbarkeit des Raumes/Anbaus dokumentiert. Eine Baugenehmigung und auch Nutzungsänderung wird jedoch immer "unbeschadet Rechte Dritter" ausgesprochen, sodass zumindest überlegt werden sollte, ob es noch "Rechte Dritter" an dem Grundstück oder dem Haus gibt, die beeinträchtigt sein könnten (z. B. im Grundbuch eingetragene Rechte).

Im Grundbuch wird vermutlich für das Gebäude generell eine Wohnnutzung eingetragen werden.



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