Re: Wintergarten Reiheneckhaus


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Bolanger am 02 Mai, 2007 um 15:06:45:

Antwort auf: Wintergarten Reiheneckhaus von sandra am 27 April, 2007 um 09:49:26:

Hallo,

ein Wintergarten ist eine bauliche Anlage, für die gewisse Grenzabstände eingehalten werden müssen. Meist liegen diese bei ca. 3m. Um näher an die Grenze bauen zu dürfen, bedarf es der Zustimmung des Nachbarn. Sehen Sie die ganze Sache positiv: Ihr Nachbar ist damit einverstanden, dass Sie bis auf einen m an die Grenze rücken. Ohne seine Zustimmung müssten Sie 3 m Abstand halten.


: Hallo

: wir wollen in unsrem Reiheneickhaus eine Erweiterung vom Wohnzimmer nach außen vornehmem ( eine Art Wintergarten) Unsere Nachbarn möchten einen Meter Abstand,da die Erweiterung auf der Grundstückslinie gebaut wird. Eine feste Trennung von ca. 1 Meter( Mauer /Wand ) besteht schon zwischen uns und ist überdacht (wegen Balkon im 1. Stock). Danach kommt eine andere Trennung , die aus einer Glaswand besteht, und die auf einer kelienMauer auf gestellt ist. Dieses Glaswand ist das ganze Jahr mit Effeu bedeckt,so dass sich eigentlich nichts für die Nachbarn ändern sollte. Sind Ihre Einwände bezüglich einem Meter Absatnd rechtfertigt? Wir wohnen in Oberbayern. Die Gemeinde hat nichts dagegen. Da unsere Nachbarn unser Vorhaben nicht unterschreiben wollen, geht die Sache an den Landratsamt weiter.
: Danke für Ihre Rückmeldung




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]