Re: nicht störender Handwerksbetrieb


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 17 April, 2007 um 16:09:32

Antwort auf: nicht störender Handwerksbetrieb von willi am 17 April, 2007 um 15:47:44:

: Was fällt alles unter den Begriff nicht störender Handwerksbetrieb? speziell im Allgemeinen Wohngebiet. Gehört ein Bestattungsinstitut mit einer Aufbewahrungshalle auch dazu?

"nicht störend" bezieht sich hauptsächlich auf mögliche Beeinträchtigungen der Nachbarschaft durch Immissionen wie Lärm, Staub o. ä.



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