Abgeschickt von Wiebke Gronemann am 14 April, 2007 um 14:32:43
hallo,
ich muss demnächst ein referat über das allgemeine vorkausrecht nach §24 BauGB halten.
kann mir vielleicht jemand die frage beantworten,welche möglichkeiten eine gemeinde hat um von grundstücksverkäufen zu erfahren?
vielen dank!
gruss wiebke