Nutzfläche Garagen


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Abgeschickt von Michaela am 12 April, 2007 um 10:47:33

Hallo,

wir wohnen in einem Zweifamilienhaus und wollen es zu einem Dreifamilienhaus umbauen.
Momentan sind zwei Garagen aneinander vorhanden, wird möchten/brauchen aber eine dritte Garage. Allerdings würden wir mit dieser dann die Nutzfläche von 50 m2 (Art. 7 Abs. 4 BayBO) überschreiten.
Andererseits soll doch aber für genügend Stellplatz gesorgt werden.
Gibt es da irgendwelche Regelungen oder muss eine Familie das Auto auf der Straße stehen lassen?
Ich würde mich über eine Antwort freuen.

Viele Grüße
Michaela



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