Re: Grenzgarage erfordert Stützmauer - Verantwortung?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 07 April, 2007 um 07:35:57

Antwort auf: Grenzgarage erfordert Stützmauer - Verantwortung? von sascha am 06 April, 2007 um 22:38:22:

: Im vorliegenden Fall soll eine Garage im Rahmen eines Neubaus direkt an die Grundstücksgrenze gesetzt werden. Durch die starke Hanglage muss eine Stützmauer errichtet werden die verhindern soll, dass die Eingangstreppe auf dem Nachbargrundstücke abrutscht.
: Wer hat hierfür die Kosten zu tragen und wer trägt die Verantwortung wenn während der Bauphase die Treppe berschädigt wird?
: Es würde mich freuen wenn mir jemand im vorliegenden Fall helfen könnte.

: Gruß
: Sascha

Nach meinem Verständnis ist derjenige für die (Schutz-)Maßnahmen erforderlich, der sie verursacht. Das heißt die Stützmauer liegt in der Verantwortung des Garagenerstellers und aus der Baumaßnahme resultierende Schäden ebenfalls.



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