Re: Bauleiter bei Nutzungsänderung von Gebäuden?


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Abgeschickt von Hahn Marita am 30 Maerz, 2007 um 10:39:02

Antwort auf: Bauleiter bei Nutzungsänderung von Gebäuden? von Melanie am 20 Maerz, 2007 um 17:56:11:

: Hallo,

wir meldeten unser Gewerbe bei den zuständigen Behörden, mit dem von der Behörde geforderten Hinweis der zukünftige Nutzung,Gastätte in Wohnraum, ab. Damit war die Sache vorerst erledigt. Erst nach mehreren Jahren und einer von uns eingereichten Nachbarschaftsbeschwerde, siehe unseren Beitrag im Forum www.baurecht.de Lärm durch Supermarkt, teilte uns das Bauamt unter anderem folgendes mit, die Räumlichkeiten der Gaststätte werden von ihnen zu Wohnzwecken genutzt ohne dass dafür die notwendige Baugenehmigung beantragt oder erteilt worden ist. Aus dieser illegalen Nutzungänderung kann jedoch kein Anspruch auf Rücksichtnahme hergeleitet werden. Wir stellten sofort einen Nutzungsänderungsantag, die Genhemigung wurde erteilt.
Mein Ehemann war der Bauleiter, dies war kein Problem, denn es handelte sich ledglich um einen Innenausbau.
M.f.G.
Marita Hahn.





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