Abgeschickt von Ulrich Naumann am 20 Maerz, 2007 um 19:59:28
Wir bauen das DG einer alten Villa aus. Da das Holztreppenhaus wg. Denkmalschutz nicht brandsicher gemacht werden kann, muss ein zweiter Fluchtweg mit einer Fluchtür + Panikschloss eingebaut werden, die in die Nachbarwohnung führt. Kann für diese Wohnung dann trotzdem eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erteilt werden ?
Wäre super, wenn jemand so einen Fall schon mal geklärt hätte :))