Abgeschickt von ChristianBraun am 19 Maerz, 2007 um 10:31:37
Hallo Beisammen in die Fachforumrunde.
Ich erwäge den Bau eines Gartenhauses oder besser Gartengerätehauses auf meinem Grundstück. In welcher Größe (m³) kann / darf ich denn das Holzhaus(Blockbohlen) planen. Vor ein Paar Jahren waren es mal 20m³. Ein Holzhausanbieter hat mir allerdings mitgeteilt, dass sich dies geändert hätte. Wenn dies so korrekt wäre, unter welchem § finde ich die Rechtsverordnung?? Und wie lautet der Text.
Besten Dank im Voraus.
Gruß Braun, C.