Re: Fensteröffnungen auf der grundstücksgrenze


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Abgeschickt von K.D. am 12 Maerz, 2007 um 06:43:23

Antwort auf: Fensteröffnungen auf der grundstücksgrenze von günter am 11 Maerz, 2007 um 21:25:34:

: wer kann mir helfen?
: ich besitze ein Grundstück mit garten in brandenburg. an der gartenseite befindet sich auf der grundstücksgrenze vom nachbar das wohnhaus. das haus steht sicherlich schon 80 jahre so, mit Fenstern die nicht vergittert und nicht undurchsichtig sind. da ich bis heute mit dem nachbar gut auskam wurde dieses auch so geduldet. da nun ein eigentumswechsel des nachbargrundstückes erfolgte, möchte ich das die fenster in zukunft vergittert und nicht mehr durchsichtig sind. welche möglichkeiten habe ich dieses beim neuen nachbar durchzusetzen. er möchte keine änderungen vornehmen. es gilt die brandenburgische bauordnung. leider konnte ich da nichts herauslesen. auch das nachbarschaftsrecht bringt mich nicht weiter.

: wer könnte weitere informationen geben.

Antwort:
Die selbe Frage hat Steve weiter unten schon gestellt, also hier die gleiche Antwort:
Da sich das Gebäude mit den Fenstern schon seit langer Zeit so auf der Grundstücksgrenze befindet, besteht m.E. Bestandsschutz, weil die Fenster sicherlich genehmigt sind bzw. seit so langer Zeit keine Behörde eingeschritten ist. Und die Baupolizei war früher ziemlich kleinlich.

Die Anpassung bestehender baulicher Anlagen ist in § 78 BauO BBG geregelt.
Wenn der neue Eigentümer eine wesentliche Änderung nach Absatz 2 vornimmt, bestände hier die Möglichkeit, das das Bauamt die Anpassung
an die öffentlich-rechtlich Vorschriften verlangt.
Da die Außenwand sich auf der Grundstücksgrenze befindet, ist eine Brandwand nach § 26 BBG_BauO herzustellen. Darin sind Öffnungen nicht zulässig.


Sollte der neue Eigentümer solche Änderungen nicht vornehmen, können Sie versuchen mit dem zu reden.
Ansonsten müssen Sie damit leben.





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