Re: Dachbodenausbau


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Abgeschickt von K.D. am 07 Maerz, 2007 um 07:29:40

Antwort auf: Dachbodenausbau von Johnny am 03 Maerz, 2007 um 15:33:45:

: Hallo,

: ich wohne in NRW und mein Haus hat einen nicht ausgebauten Dachboden. Ich kann von Innen direkt auf die Dachpfannen sehen und auch der Fußboden ist nicht voll ausgelegt. Ich muss z. T. über die Querbalken balancieren, um in die anderer Ecke des Dachbodens zu gelangen. Der Raum eignet sich auch nicht wirklich für eine Wohnraumnutzung.

Antwort:
§ 65 (2)bauO NRW
Keiner Baugenehmigung bedürfen ferner:

1. eine geringfügige, die Standsicherheit nicht berührende Änderung tragender oder aussteifender Bauteile innerhalb von Gebäuden; die nicht geringfügige Änderung dieser Bauteile, wenn eine Sachkundige oder ein Sachkundiger der Bauherrin oder dem Bauherrn die Ungefährlichkeit der Maßnahme schriftlich bescheinigt,

2. die Änderung der äußeren Gestaltung durch Anstrich, Verputz, Verfugung, Dacheindeckung, Solaranlagen, durch Einbau oder Austausch von Fenstern und Türen, Austausch von Umwehrungen sowie durch Bekleidungen und Verblendungen; dies gilt nicht in Gebieten, für die eine örtliche Bauvorschrift nach § 86 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 besteht,

Die Wärmedämmung und die Verlegung der Laufbohlen dürfte die Nr. 1 und das Einbauen der Dachfenster die Nr. 2 sein.

Bei Denkmalbereich oder Einzeldenkmal könnte eine Genehmigung oder auch nach o.a. örtlichen Bauvorschrift erforderlich sein.




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