Re: Nichtigkeit einer Aussenbereichssatzung


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Abgeschickt von Barbara am 23 Februar, 2007 um 14:43:58

Antwort auf: Nichtigkeit einer Aussenbereichssatzung von Barbara am 21 Februar, 2007 um 15:43:51:

Vielen Dank für die bisherigen Antworten! Der Sachverhalt betrifft das Bundeland Bayern und es war tatsächlich das Landratsamt, das genehmigt hat (und jetzt nach vier Jahren sagt, die Satzung sei nichtig, weil sie irrtümlicherweise genehmigt haben).

Besonders interessant finden wir, dass das Landratsamt auf Nichtigkeit klagen müsste.

Wenn Ihr vielleicht noch Hinweise dazu geben könntet, wo ich nach weiteren Informationen suchen könnte, wäre das super.

Vielen Dank

Barbara



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