Abgeschickt von Dirk Baumeister am 26 Januar, 2007 um 20:36:36
Antwort auf: Re: Definitionsauslegung? von Passau am 26 Januar, 2007 um 13:35:22:
: Nutzfläche ist die tatsächlich nutzbare Innenfläche, d. h. die Innemaße ohne Außenwände
: die Giebelfläche bleibt außer Betracht; maßgeblich ist nur, dass die Wandhöhe H (ohne Dach- und Giebelhöhen) an der Grenze im Mittel nicht größer als 3 m ist
... damit es nicht missverständlich ist:
Ein Giebel an der Grenze geht ist bei der Berechnung der mittleren Höhe zu berücksichtigen!
Und Achtung: in NRW gilt seit 28.12.2006 ein geänderter §6 (Abstandflächen) der BauO NRW, der hier anders berücksichtigt als bisher.