Re: Grenzbebauung / Außenwanddämmung


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Abgeschickt von Thomas am 24 Januar, 2007 um 17:31:00

Antwort auf: Re: Grenzbebauung / Außenwanddämmung von Dirk Baumeister am 24 Januar, 2007 um 16:34:08:

: : : einfache Antwort: Nein! Sie wollen ohne Zustimmung auf anderleuts Grundstück bauen ...

: : Zunächst einmal will ich gar nichts bauen. Dennoch danke für die Antwort!

: : ...ich hatte vergessen zu erwähnen, dass das betreffende Haus in Hessen steht. In der dortigen Landesbauordnung heißt es wie folgt:
: :
: : § 27(11) "Bestehende Brandwände auf oder an Nachbargrenzen können aus Gründen des Wärmeschutzes mit nichtbrennbaren Baustoffen bis zu 15 cm Dicke verkleidet werden."

: : Einfache Frage: wie verhält es sich unter diesem Aspekt?

: : Gruß
: : Thomas

:
: Eine Dämmung anbringen ist auch "bauen", die öffentlich-rechtliche Genehmigung erfolgt immer unter dem Vorbehalt "Rechter Dritter", die mit der Überbauung betroffen wären. Für die Dämmung bedeutet der Paragraph meines Erachtens nur, dass es öffentlich rechtlich genehmigungsfähig wäre. Es heisst nicht, dass auf die privatrechtliche Zustimmung des Nachbarn verzichtet werden kann.

: Eine genauere Betrachtung eines konkreten Falles wäre z. B. durch eine Rückfrage bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu erreichen. Einfach mal nachfragen ...


Danke, das hilft mir!
Es gibt nämlich auch Menschen vom Fach (sogar in öffentlichem Amt), die das anders sehen. Ich konnte das nicht so recht glauben, daher hatte ich hier nach anderen Meinungen gesucht.

Gruß
Thomas




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