Bauantrag abgelehnt


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Abgeschickt von Diana am 24 Januar, 2007 um 15:29:47

Ich habe ein Problem mit meinem Bauantrag und nenne das einfach,auch wenn ich mit damit zuweit hinauslehne, Behördenwillkür.
Seid 1983 steht auf dem Grundstück meiner Eltern der Baukörper einer ehemalige Trafostation .Dieser Baukörper wurde meinen Eltern übergeben im Austausch gegen ein Teilgrundstückes auf dem gleichen Grundstück, wo eine neue Trafostation errichtet wurde.1985 wurde die ehemalige Trafostation zu Wohnzwecken von meinem Bruder umgebaut, jedoch kam es nicht zu seinen Einzug in dieses Gebäude, da er verstorben ist.
Also nutzten meine Eltern dieses Gebäude und richteten sich dort einen kleinen Imbiss-Verkauf ein. Ringsherum mit Tiergehegen, wo allerlei exotische Tiere zu bewundern waren.

Nach der Wende wurde das Dach neu errichtet und meine Eltern nutzten ein Teil dieses Gebäude als Gewerbe (Kleingaststätte -mit behördlicher Genehmigung).
und ein Teil als Wohnraum .
(Bei einer Standrundfahrt irgendwelcher Staatsleute durch unsere Straßen erklärte unser damaliger Bürgermeister unser Grundstück als die "Grüne Lunge von Orbg",.welch schöne Aussage, was den Behörden doch nur ein Dorn im Auge ist)

1999 übergaben meine Eltern mir dieses Gebäude , welches ich zu Wohnzwecke nutze .
Zu Umnutzung dieser "ehemalige Trafostation " wurde durch ein Bauplanungsbüro 1999 ein Nutzungsänderungsvertrag eingereicht. Und damit geht das ganze Theater los.
Beim abgeben der Bauvorlagen kam von den Mitarbeitern des Stadtplanungsamt der Hinweis, daß auch für die umgebaute Trafostation bislang kein Bauantrag vorläge und aber in Hinsicht auf die Straßenveränderung für einer neuen Straße und die Einordnung eines Kreisverkehrs , welches einen Teil meines Grundstückes benötigen würde, Unterstützung bei der Zustimmung für die Baugenehmigung geben würde.Wir stimmten dem zu und waren bereit, dieses benötigte Grundstück abzugeben.Lange geschah nichts, die Mühlen mahlen eben langsam .
Wir beauftragten unseren Architekten , die Bauzeichnung nach dem zu diesen Zeitpunkt vorhanden Bestand zu erarbeiten und es kam im Juli 2001 zur Beantragung aller seit 1984 vorgenommenen Um-Anbauten der ehemaligen Trafostation zum Wohnhaus. Dieser Bestand mit seinen Außenabmessungen des Gebäudes wurde auch bei allen Vermessungsarbeiten für die Planung der Straßenbauarbeiten erfaßt und ist den dabei zuständigen Behörden seit jeher bekannt.Es kam zu einer Begehung von Mitarbeitern des Amtes für Liegenschaften der Stadt und diese empfanden auf diesem Grundstück stehende Tiergehege als störend , da sie naheliegend des geplanten Kreisverkehres sein .Wieder mit einer "mündlichen Zusage", meinem Antrag zu gewähren wurden auch diese(sämtliche) Tiergehege umgesetzt.
Von den Kosten mal abgesehen.
Damit die neue Straße keine erhöhte Lärmemission auch für mein Wohngebäude einbringt, wurde der Bau einer Lärmschutzwand seitens der Stadt zugesichert.Bis heute gibt es keine Lärmschutzwand und die neue Straße neben Kreisverkehr wurde versetzt gebaut, also nicht über unser Grundstück sondern angrenzend und ich mußte ein kleinen Teil des Grundstückes an die Stadt verkaufen (Begrünungsstreifen).
Februar 2002 erhielt ich eine voraussichtliche Kostenrechnung, da die Bearbeitung meines Antrages kurz vor Abschluß steht.Inzwischen wurde dieses Grundstück in zwei Grundstücke geteilt, worauf der Teil mit der ehemaligen Trafostation auf mich als Eigentümerin übertragen wurde und die andere Hälfte mit einem schon länger bestehenden Wohngebäude auf meinen jüngeren Bruder. Mein Bruder kaufte sich ein angrenzendes Grundstück dazu und errichtet darauf seine Firma.
Mai 2002 kam der Ablehnungsbescheid mit der Begründung, das mein Vorhaben eindeutig im Außenbereich liege.Das heißt, mein Bruder hat nebenan eine Firma errichtet und nun ist das alles Gewerbefläche!! Natürlich sind dafür auch wieder Gebühren fällig.Kurzerhand wurde also alles als Gewerbefläche umbenannt und ich darf nun nicht mehr bauen, bzw... eigentlich auch nicht dieses bestehende Gebäude bewohnen, da ja keine Baugenehmigung vorliegt Wir gingen in Widerspruch, worauf natürlich auch darauf ein Gebührenbescheid erfolgt.
Auf mein Widerspruch wurde mir in Oktober 2002 geantwortet , wo es hieß,es fehlen noch Unterlagen.(freigabe durch den staatlichen Munitionsbergungsdienst eckt.).
Auch diese konnten wir erbringen.Logisch entstehen dabei Kosten.
Im Juli 2003 erneut ein Schreiben vom Bauordnungsamt, darin heißt es :die Stadt erteilt zu Ihrem Vorhaben das Einvernehmen , soweit rechtlich gesichert ist , daß die Wohnung ausschließlich als Betriebswohnung genutzt werden darf .Die Sicherung erfolgt über eine Grunddienstbarkeit nach §1018 BGB und eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit nach § 1090 BGB zugunsten des Landkreises, vertreten durch die untere Bauaufsichtsbehörde, beim Grundbuchamt Die Sicherung der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zugunsten des Landkreises muß kostenfrei erfolgen.
Aha, mein Bruder auf dem Nachbargrundstück besitz eine Firma, in welcher ich zufällig angestellt bin, also , so wie das mir mein Architekt ohne Amtsdeutsch erklärt hat, muß mein Haus als Betriebswohnung meines Bruders, dem ja das nebenan liegende Firmengrundstück gehört ,eingetragen werden.Kein Thema, aber was, wenn ich dort kündige oder mein Bruder seine Firma dicht macht?. Das heißt wieder, ich darf dann dort nicht mehr wohnen?! ,oder mein Bruder kann in "seiner Betriebswohnung" einen seiner Angestellten einziehen lassen und ich muß mir was anderes suchen?!
Desweiteren halte ich mit meinem Bauvorhaben nicht die Abstandsfläche zu der neuen wie oben bereits erwähnten Trafostation auf meinem Grundstück ein.
Zur Sicherung dieser Abstandsfläche ist es erforderlich eine entsprechende Grunddienstbarkeit einzutragen
Kostet ja auch wieder , aber auch dieses haben wir erfüllt
Da ich also nicht damit einverstanden war, mein Haus als Betriebswohnung der nebenan befinden Firma als Betriebswohnung zu eintragen zu lassen und ich längst dort nicht mehr arbeite, hab ich kurzerhand selber ein Gewerbe aufgenommen und möchte es selbst als Betriebswohnung nutzen.Eine Eintragung ins Grundbuchamt erklärte mir ein Notar für Absurd und Unüblich.
Weiterhin ,das "Gebäude"befindet sich dem Lageplan entsprechend auf zwei separate Grundstücke (war im Lageplan oder Grundbuch nie ersichtlicht und befand sich innerhalb unserer Grundstücksgrenze ) aber wir kauften das benötigte Grundstück worauf sich das Gebäude hälftig auf Stadtgrundstück befand, - das Gebäude muß ja auch Abstandsfläche zum angrenzenden Weg haben, welcher der Stadt gehört. Diese war unlängst erledigt nur fehlte es an einer Nachbeurkundung.

Somit erhielt ich wieder ein Schreiben, "Kostenrechnung ", damit mein Antrag abgeschlossen werden kann. Eine mündliche vorabsage ,das mein Vorhaben zwangsläufig wieder abgelehnt wird, darf ich ja nicht erwähnen ,denn dem Stadtplanungsamt genügt es nicht, das ich jetzt ein eigenes Gewerbe besitze ,denn mein Gewerbe kann ich ja auch von einem anderen Wohnort aus ausführen. Diese Aussage wurde mir unter vorgehaltener Hand übermittelt
Welches Gewerbe ist denn dem Bauplanungsamt genehm ???
Fakt ist, ich muß jetzt wieder über 900 Euro berappen, mit der Gewißheit, das mein Antrag wieder abgelehnt wird.
Ich gehe wieder in Einspruch...kostet ja nur wieder >:(
Jeder dieser Vorgänge brachten mir nur Kosten und mein Architekt lebt auch nicht von guten Worten und will ebenfalls weiterhin Honoriert werden.
Alles in allem zieht sich das ganze nun schon seit 1998 hin, kostete bisher Unmengen von Geld, tränen,wut und verzweiflung- ich bin pleite und muß mir jetzt eventuell eine neue Bleibe suchen. Und das Grundstück mit dem Gebäude?- entweder ich lasse das Gebäude abreißen (woher diese Kosten noch nehmen) oder finde jemanden, das mir das Grundstück mit dem Gebäude ohne Baugenehmigung abkauft, was ich für sehr unwahrscheinlich halte.
Ich bin irgendwie am Ende!




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