Abgeschickt von Bau-Rat am 23 Januar, 2007 um 17:46:25:
Antwort auf: 8-Meter-Regel von Korinth am 18 Januar, 2007 um 10:43:16:
: Laut BayBo darf mein Nachbar max. 8m Grenzbau an der gemeinsamen Grenze ausführen. Wie ist das zu verstehen?
: Kann er mir zusätzlich einen 8 m Grenzbau vor mein Grundstück, also an seine Nordgrenze setzen, wenn er bereits an dieser Grenze, jedoch vor einem anderen Nachbarn, einen 6m Grenzbau stehen hat?
: Wenn nein, kann er eventuell das Grundstück "teilen" lassen, um diese Vorschrift zu umgehen?
: mfg
Ihre Frage dürfte ohne nähere Erläuterungen nicht zu bentworten sein.