Re: 8-Meter-Regel


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Bau-Rat am 23 Januar, 2007 um 17:46:25:

Antwort auf: 8-Meter-Regel von Korinth am 18 Januar, 2007 um 10:43:16:

: Laut BayBo darf mein Nachbar max. 8m Grenzbau an der gemeinsamen Grenze ausführen. Wie ist das zu verstehen?
: Kann er mir zusätzlich einen 8 m Grenzbau vor mein Grundstück, also an seine Nordgrenze setzen, wenn er bereits an dieser Grenze, jedoch vor einem anderen Nachbarn, einen 6m Grenzbau stehen hat?
: Wenn nein, kann er eventuell das Grundstück "teilen" lassen, um diese Vorschrift zu umgehen?
: mfg

Ihre Frage dürfte ohne nähere Erläuterungen nicht zu bentworten sein.




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]