Abgeschickt von Bau-Rat am 23 Januar, 2007 um 17:30:41:
Antwort auf: Garage vor Fenster von Bernd am 21 Januar, 2007 um 14:22:47:
: Hallo,
: ich möchte eine Autogarage mit einer Zufahrt von 5 m bauen. Lt Nds. Baurecht darf ich eine Garage mit 9 m Länge auf die Grenze bauen. Lt. Bauamt darf ich nicht 0,1 - 0,9 m an die Grenze bauen wegen der möglichen Unzugänglichkeit.
: Jedoch steht das Nachbarhaus so unglücklich, daß an der Grenze von 3 - 15 m Fenster im Grenzabstand von 2 m sind. Licht- u Fensterrecht sind lt. Gesetz nicht berührt.
: Da gibt es noch den § Gebot der Rücksichtnahme. Dazu steht nichts Genaues. Lt. Bauamt ist meinem Abstand von 3 m mit Sicherheit kein Problem zu erwarten.
: Da mein Nachbar von Beruf "Kläger" ist, möchte ich vorsichtig sein. Wo kann ich etwas zu dem Thema nachlesen bzw. wer hat dazu Ideen.
: Gruß
: Bernd
Grundsätzlich "geht" öffentliches Recht vor Zivilrecht. Allerdings ist Ihre Frage nur wirklich zu verstehen und zu beantworten , wenn der Sachverhalt genauer erklärt würde.