Re: @ MartinB.


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Abgeschickt von MartinB am 09 Januar, 2007 um 12:31:12:

Antwort auf: @ MartinB. von trini am 09 Januar, 2007 um 11:02:38:

Aus Ihren Angaben geht leider nicht hervor, wer bei der Genehmigung der Anlage die verfahrensführende Behörde war. In jedem Falle können Sie dieses und auch weitere Einzelheiten (Gutachten, Einstufung Ihres Grundstücks als Wohnbau- oder Mischbaufläche, etc.)bei Ihrer zuständigen Bauaufsichtsbehörde (meist beim Kreis) erfragen bzw. evtl. auch Einsicht in die Antragsunterlagen nehmen.
Auch bezüglich der Lärmmessungen sollten Sie sich mit dem zuständigen Amt (oft auch beim Kreis) in Verbindung setzen. Gerade wenn mehrere Beschwerden über die gleiche Anlage vorliegen kann es durchaus sein, dass die Messungen auch kostenlos durchgeführt werden. Lassen Sie sich beraten!
Viel Erfolg, Martin

: Hallo! Vielen Dank für die Antwort :o), würde nun gerne wissen zu der Antwort:
: : Lassen Sie prüfen, ob die konkreten Umstände bei der Baugenehmigung für die Anlage korrekt berücksichtigt wurden;
: --- Von wem kann ich dsa prüfen lassen und wer übernimmt die Kosten?
: Und dazu:
: : Sie können auch die zuständige Immissionsschutzbehörde (meist beim Umweltamt)beauftragen, Messungen vorzunehmen, um evtl. Lärmschutzmaßnahmen an der Anlage zu erzwingen.
: ---- Wer übernimmt die Kosten für solch eine Messung?
: Freue mich über Antwort,vielen Dank schonmal vorab
: Gruss Trini





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