Wertminderung


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Abgeschickt von Blaike Pietsch am 08 Januar, 2007 um 23:08:54

Moin,

ein kürzlich gerichteter Kuhstall ist nach einem heftigen Sturm zusammengebrochen. Die gesamte Holzkonstruktion ist hierbei zerstört worden. Ebenso sind einige einbetonierte Stahlstützen und Stahlschuhe verbogen, haben sich jedoch wieder gerade biegen lassen.
Der Statiker hat in diesem Zusammenhang keine Bedenken geäußert und die Tragfähigkeit und Stabilität der Stützen bestätigt. Bis auf ein wenig abgeplatzte Verzinkung ist vom Schaden nichts mehr zu sehen.
Der Auftraggeber sieht hierin eine Wertminderung des Stalles und ist nicht bereit die vertraglich festgelegte Summe zu zahlen.

Frage: Ab wann kann von einer Wertminderung gesprochen werden? (Der Stall ist in seiner Funktion nicht beeinträchtigt und von den Stützen wird später kaum etwas zu sehen sein)


Mit besten Grüßen Blaike



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