Rücktritt Kaufvertrag DHH - Mängel am Gebäude des Nachbarn


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Abgeschickt von Sigrid am 06 Januar, 2007 um 13:27:33:

Herr X kauft eine Doppelhaushälfte; nach Einzug stellt er fest, dass die Trittschallgeräusche aus dem Nebenhaus sehr laut sind; er läßt ein Schallgutachten erstellen da er vom Vertrag zurücktreten möchte oder eine entsprechende Entschädigung erhalten möchte; das Gutachten ergibt, dass die Grenzwerte nicht eingehalten sind, die Schallübertragung jedoch durch Baumängel der DHH des Nachbarn verusacht werden; kann Herr X den Verkäufer seiner DHH trotzdem auf Schadenersatz oder Rückabwicklung verklagen, obwohl bei der von ihm erworbenen DHH keine Mängel vorliegen oder muss er seinen neuen Nachbarn auf Beseitigung der Mängel verklagen, die bei ihm zu einer erhöhten Lärmbelästigung führen?



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