Abgeschickt von MartinB am 04 Januar, 2007 um 15:00:39:
Antwort auf: Bau Holzhütte außerhalb der Baugrenze von Bernd Neumann am 04 Januar, 2007 um 10:43:12:
Nicht ganz: die Hütte ist zweifelos eine bauliche Anlage und die Bauantragspflicht ist in der jeweiligen Landesbauordnung geregelt. In Brandenburg wäre z. B. so eine Hütte bis 75 m³ umbauten Raumes genehmigungsfrei. Zur Zulässigkeit des Standortes empfehle auch eine Prüfung der textlichen Festsetzungen des B-Plans.
Gruß,
Martin
: Hallo zusammen!
: Ich habe eine Frage und zwar:
: In einem Wohngebiet mit qualifiziertem Bebauungsplan möchte ich eine Holzhütte außerhalb der Baugrenze (an Nachbarsgrenze errichten). Der Nachbar ist damit einverstanden und sichert es mir bei Bedarf auch schriftlich zu.
: Muss hierfür ein Bauantrag bei der Gemeinde eingereicht werden? Ich denke nicht, da es sich um keine bauliche Anlage handelt und das Nachbarrecht hier greift.
: Liege ich mit meiner Vermutung richtig?
: Vielen Dank für eure Hilfe
: Gruß Bernd