NEIN (Gemeinde) zu §19 BauNVO Abs. 4


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Abgeschickt von alen am 03 Januar, 2007 um 14:43:37

Kann die Gemeinde der durch die BauNVO geregelten Erhöhung der grz um 50% widersprechen mit der Begründung das im gültigen Bebauungsplan (aufgestellt nach 1990) die Höchstgrenze (WA grz = 0,4) festgelegt ist und nicht überschritten werden darf ?



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