Abgeschickt von alen am 03 Januar, 2007 um 14:43:37
Kann die Gemeinde der durch die BauNVO geregelten Erhöhung der grz um 50% widersprechen mit der Begründung das im gültigen Bebauungsplan (aufgestellt nach 1990) die Höchstgrenze (WA grz = 0,4) festgelegt ist und nicht überschritten werden darf ?