Überdachung Garten


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Abgeschickt von Markus am 10 September, 2006 um 09:03:38

Hallo,
Wir bewohnen ein Reihenendhaus und haben in Absprache mit unserem Nachbarn eine Überdachung durch einen Schreinerbetrieb montieren lassen (Holzkonstruktion mit Doppelstegplatten als Eindeckung)
Seitens des Schreinerbetriebes wurden keine Bedenken oder Hinweise mitgeteilt, die gegen einen solchen Bau sprechen.
Nun hat das zuständige Bauamt die Demontage gefordert, da die Überdachung gem. BauO NRW §67 "materiell und formell illegal" sei.
Auf Anfrage eines Nachbarn (gleiches Problem) wurde mitgeteilt, dass ein demontieren der Doppelstegplatten ausreichen würde. Eine Abdeckung mit Plane oder Vlies sei dann zulässig (jedoch nur 6 Monate am Stück)
Versteht jemand diese Argumentation?
Gibt es Möglichkeiten die Überdachung als ganzes zu erhalten (der Sinn ist ja darunter trocken bei Regen sitzen zu können)?
Ich Danke für jeden Tipp.




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