Re: Abstandsflächen


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 01 August, 2006 um 20:58:14

Antwort auf: Re: Abstandsflächen von Miro am 01 August, 2006 um 14:27:37:

Leider kenne ich mich mit der BayBO nicht so gut aus. Der von Ihnen zitierte Satz bezieht sich aber nur auf die Reduktionsmöglichkeit der nachzuweisenden Grenzabstände und hilft nicht direkt weiter. Nach Art. 6 Abs. 7 dürfen öffentliche Verkehrsflächen usw. bis zu ihrer Hälfte auf die Grenzabstände angerechnet werden. Das müsste Ihr Bauträger/Architekt gegenüber der Behörde nachweisen. Es gilt zur Straße also nicht die eigene Grenze sondern die Mitte der Straße als maximale Tiefe der nachweisbaren Abstandfläche. Sollten Sie weiter Probleme haben können Sie mich gerne auch per email oder über www.baumeisterplus.de direkt kontaktieren.

: Vielen Dank für die schnelle Antwort! Das Bauvorhaben befindet sich in Bayern. Ich habe gerade in der Landesbauordnung nachgelesen, werde daraus aber nicht ganz schlau:
: "...Grundstücksgrenzen zu öffentlichen Verkehrsflächen, öffentlichen Grünflächen und öffentlichen Wasserflächen bleiben hierbei unberücksichtigt...."
: Vielleicht können Sie da was zu sagen!?

: Vielen Dank und Gruss Michael Fischer



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]