Re: Ergänzung - Einspruch gegen Baugenehmigung


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Abgeschickt von Michael Scheider am 03 Juli, 2006 um 11:43:55

Antwort auf: Re: Einspruch gegen Baugenehmigung - Tunnelblick von günter walter am 02 Juli, 2006 um 10:49:03:

Vielen Dank für die Antwort. Hilft mir schon etwas.

Wir wohnen in einem Reihenhaus. Unser Nachbar behauptet:
Von unserer neuen Terrasse könnten wir ihm ggf. ins Wohnzimmer schauen. Damit verstoßen wir gegen das Gebot der Rücksichtnahme! Wenn wir aber eine max. 3,50m lange Sichtschutzwand aufbauen würden, hätte er einen Tunnelblick(?), weil zwischen unserer Sichtschutzwand und seinen eigenen Anbau nurnoch eine Lücke von ca 2,00m wäre. Damit verstoßen wir wieder gegen das Gebot der Rücksichtnahme!

Kann so eine Argumentation bestehen? Ich dachte, es ist normal, dass zwischen Terrassen in Reihenhaussiedlungen eine Sichtschutzwand steht. Wenn jemand sich selber die Sicht verbaut, kann das doch nicht unser Problem sein, oder?




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