Re: Gestaltungssatzung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Hein, Peter am 20 April, 2005 um 08:47:39:

Antwort auf: Gestaltungssatzung von Klaus Jansen am 19 April, 2005 um 19:42:51:

Ja bei uns in der Pfalz sind sogar die Dachziegel und Regenrohre farblich festgelegt worden und das ganze wurde vom Gericht abgesegnet. Gestaltungsvorschriften für das GANZE Gemeindegebiet können unzulässig sein.
Eine Gestaltungssatzung kann auch Breite, Material, Farben und Gliederung der Fassaden regeln. Außerdem können gestalterische Anforderungen an Einzelheiten der Fassaden gestellt werden. Örtliche Bauvorschriften können auch Form, Farbe, Material, Neigung und sonstige Einzelheiten der Dächer näher regeln, u.a. auch die Zulässigkeit von Sattel-, Walm- oder Flachdächern, von Dachaufbauten, Dachflächenfenstern, Sonnenkollektoren usw.
Daneben können sich örtliche Bauvorschriften auch auf sonstige Einzelheiten wie Werbeanlagen, Warenautomaten, Einfriedungen, Einzelantennen, Freileitungen, nicht überbaute Flächen, Begrünung und Verwendung von Niederschlagswasser beziehen. Ernsthafte Zweifel an der Wirksamkeit einer örtlichen Bauvorschrift hat ein Gericht mal gehabt, ob ein "typisch dörflicher Charakter" erreicht werden kann, wenn die örtliche Bauvorschrift anthrazitfarbene Pultdächer ggf. ausschließlich zulässt. Es ist immer eine Obliegenheit der Gemeinde, ihre planerische Abwägung mangels gesetzlicher Formerfordernisse egal in welcher Art und
Weise nachzuweisen. Anderenfalls läuft sie Gefahr, dass ein Gericht eine Abwägung nicht feststellen kann und deshalb die Satzung für nichtig erklärt. Die meisten Satzungen sind gerichtsfest und damit bindendes Recht.

: Hallo. Meine zwei Fragen beziehen sich auf eine Gestaltungssatzung mit den die Inhalten der Örtlichen Bauvorschriften nach § 74 LBO Baden-Württemberg.
: 1. Ist es möglich, bezüglich der Farbwahl an Gebäuden ein Einvernehmenserfordernis mit dem Stadtbauamt festzusetzten?
: 2. Ist es möglich, ein Erhaltungsgebot (als Verhaltensmuster) bezüglich der baulichen Anlage festzusetzen?
: Vielen Dank.





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]