Re: Riss in der Decke - Einbehalt bei Bauträger


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Abgeschickt von Maria am 17 Januar, 2006 um 10:19:29

Antwort auf: Re: Riss in der Decke - Einbehalt bei Bauträger von Foni am 10 Januar, 2006 um 11:03:27:

: Eine Filligrandeckenplatte ist die untere Bewehrung im Deckensystem. Sollte hier ein Transporschaden entstanden sein, sollte man dies vor Abnahme anzeigen. Sollte die Abnahme schon erledigt sein, was durch den Einzug anzunehmen ist, bzw. das Werk auch in Gebrauch genommen wurde, dann sollte man dies auf jeden Fall auch anzeigen. Die Beweislast liegt dann aber beim AG. Notfalls müssen Sie dann einen Gutacher hinzuziehen, der den Schaden bewertet.


:Denke auch das es Transportriss ist. Diese sind, wenn überhaupt, lediglich ein optischer Mangel und haben auf die Tragfähigkeit keinen Einfluss.
Wenn für diese Decke keine besonderen Anforderungen im Vertrag festgelegt wurden (z. B. Sichtbetonstndarts die genau zu beschreiben gewesen wären), dann sehe ich keinen Mangel und schon garkeinen der einen Abzug oder Einbehalt rechtfertigen würde.





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