Muss die Baubehörde einer Stellungnahme der Landwirtschaftskammer genehmigungsrechtlich folgen?


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Abgeschickt von Christine Müller am 02 Dezember, 2005 um 14:31:33


Hallo,

ich habe in RLP eine Bauvoranfrage für ein EFH im Ortsrandbereich (aber Innenbereich) gestellt. Diese wurde durch die zuständige Baubehörde abgelehnt. Nach unserem Widerspruch, der die Fehler der Behörden offenbarte, erklärte man sich von Seiten der Behörde aus bereit, einen Kompromiss zu suchen. Wir waren damit einverstanden, da ein EFH nach Gesprächen mit Fachleuten aufgrund der Nähe zu einem an der Ortsgrenze liegenden landwirtschaftlichen Betriebes (Rinder) problematisch gewesen wäre.

Der Kompromiss lautete: Anbau einer Wohnung an das bestehende Gebäude. Nach Verhandlungen wurde uns ein Anbau von 8m in die "problematische" Richtung gewährt und die Ortsgemeinde hat die Vorlage der Baubehörde so angenommen und beschlossen! Nun, als wir alle von einem positiven Bescheid ausgegangen sind, meldet sich nochmals die Baubehörde und berichtet, dass sie die Landwirtschaftskammer eingeschaltet hat und diese eine negative Stellungnahme abgegeben hat. Daraufhin erklärt sich die Baubehörde nun nicht mehr bereit, einen positiven Bescheid auszustellen!

Meine Fragen: Muss man die LWK bei Bau einer Wohnung im Innenbereich der Ortslage überhaupt zu einer Stellungnahme auffordern? Muss die Baubehörde einer Stellungnahme der Landwirtschaftskammer genehmigungsrechtlich folgen? Die Kammer spricht im Gutachten immer nur von "sollte" und die baugenehmigung spricht davon, dass sie sich darüber nicht hinwegsetzen darf. Das stimmt so doch bestimmt nicht, oder?

Meines Wissens kann sie sich ohne Probleme darüber hinwegsetzen und man könnte max. mit einer Klage des Landwirtes rechnen, oder? Da der Landwirt aber ein guter Nachbar ist, wurde dies im Vorfeld durch ein Gespräch ausgeschlossen! Warum nun wieder diese weiteren "Steine" in den Weg geschmissen wurden, bleibt uns rätselhaft!

Danke für Tipps, Anregungen oder Hinweise, vor allem darauf, wie sich die Baubehörde zu verhalten hat, was sie darf und was „Ermessen“ ist!

CM





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