Klärgrube außer Betrieb setzen (Zwang)


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Abgeschickt von Lutz Danner am 18 November, 2005 um 17:17:07

Hallo,
wir haben 1982 im leipziger Norden unser Haus gebaut. Die damalige Gesetzeslage verlangte eine Dreikammergrube. Jetzt werden wir vom Abwasserzweckverband aufgefordert, diese stillzulegen, da in Betrieb befindliche Grundstückskläranlagen den Betrieb der biologischen Großanlage beeinträchtigen.
Kann ich wenigstens die Materialaufwendungen zurückfordern. Ich möchte einen Tip. Danke !
PS: (Rechtsberatung) Dies ist eine Geschichte. :-)




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