Re: Versteckter Maengel, was tun?


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Abgeschickt von Foni am 18 Oktober, 2005 um 16:58:30:

Antwort auf: Versteckter Maengel, was tun? von Roger Tillmann am 18 Oktober, 2005 um 07:08:22:

Hierzu meine persönliche Meinung. Ersteinmal ist es so, dass Mängel die Baufirma auch nach der Abnahme was angehen und die Leistung scheint ja mangelhaft gewesen zu sein. Nach der Abnahme haben Sie die Beweislast, aber das dürfte Ihnen hier nicht schwer fallen. Ihnen ist ein Schaden als Folge eines Mangels entstanden. Gegen Mängel bzw. Pfusch am Bau kann man sich nicht versichern, aber die Folgeschäden sind in der Betriebshaftspflicht abgedeckt. Zeigen Sie den Mangel und die Schäden schriftlich bei dem Unternehmer an. Fordern Sie die Behebung des Mangel inkl. der Folgeschäden unter Fristsetzung. Sollten Sie die Folgeschäden bereits selbst behoben haben, damit kein höherer Schaden entsteht, schreiben Sie ihm das auch. Verlangen Sie den Nachweis, dass er das seiner Versicherung gemeldet hat. Wenn Sie den Trockner beauftragt haben, sollten Sie das auch ersteinmal bezahlen und sich das Geld ggf. von der Baufirma bzw. deren Versicherung wiederholen. Als geschädigter können Sie die Versicherung auch selbst auffordern. Wichtig ist immer, dass Sie Schäden vor Beseitigung festhalten. Kommt evt. Ihre Gebäudeversicherung vorerst dafür auf? Rückstau ist ggf. versichert im Elementarbereich.



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