Sichtschutzzaun


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Abgeschickt von Torti am 26 September, 2005 um 07:53:42

Hallo,

nachdem wir unseren Sichtschutzzaun (Nachbarabwehrzaun) nun neu gestrichen haben, kommt doch nicht etwa ein Brief vom Nachbarn in dem steht wir sollten den SICHTschutzzaun abbauen oder um 50cm versetzen.
Wir hatten den Zaun gesetzt, weil er ständig auf unserem grundstück rumläuft und klaut und beschädigt Sachen. mehrere Anzeigen laufen schon.
Er behauptet jetzt es wäre eine Spaliervorrichtung, wahrscheinlich weil seine Hecke dran hoch wächst.

Im Thr. Nachbarschaftsgesetz steht nur, das Pergolen und Spaliervorrichtungen die zum hochwachsen von Pflanzen gedacht sich min. 50 cm von der Grenze weg sein müssen.
Was ist der Unterschied zw. einem Sichtschutzzaun und einer Spaliervorrichtung?
Und muss mich sein Brief üpberhaupt interresieren?
Tschüß





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