Abgeschickt von D.Y. am 14 Juni, 2005 um 18:06:54:
Antwort auf: Abriss Schuppen/Einliegerwohnung von Sven Hunnekuhl am 09 Juni, 2005 um 19:23:51:
Nein? Doch manchmal schon! Aber sicher geht man, wenn die Untere Bauaufsichtsbehörde Ihren Segen gegenen hat.
: Hallo zusammen! Benötigt man für einen Abriss eines Schuppens und einer kleinen Einliegerwohnung, die direkt an das Wohnhaus angebaut wurden, eine Abbruchgenehmigung, wenn der Schuppen/die Einliegerwohnung verfallen und teilweise einsturzgefährdet sind?