Anpreisung hochwertig, Vertragsvereinbarung Schallschutz nicht hochwertig ausgeführt


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Gesendet von Konstantin am 06 November, 2022 um 17:24:19:

Hallo,
ich habe eine Neubauwohnung angemietet weil diese mit hochwertig, exklusiv und luxuriös angepriesen wurde. In der Baubeschreibung wurde jedoch zwischen Baufirma und Eigentümer ausdrücklich auf einen höherwertigen Schallschutz verzichtet mit der Begründung das wäre zu aufwendig. Weiter wurde schriftlich vereinbart, dass es keinen Trittschall gibt und auch im Bereich des Körperschalls keinerlei Maßnahmen getroffen werden. Das hat man uns verschwiegen, was ich als arglistige Täuschung und als Betrug ansehe. Man hört wirklich alle alltäglichen Geräusche im 12 Familienhaus und zwar von unten nach oben. Wir wohnen in der Penthousewohnung.



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