Re: Komplizierter Fall, Wintergarten NRW, Doppelhaushälfte


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Gesendet von Dirk Baumeister am 27 September, 2022 um 20:32:31:

Antwort an: Komplizierter Fall, Wintergarten NRW, Doppelhaushälfte posted by Melissa Hideg Sanchez am 26 September, 2022 um 07:56:16:

Guten Abend Michael,

der Fall ist meines Erachtens gar nicht so kompliziert. Sie haben ziemlich viel sehr richtig verstanden und dementsprechend hergeleitet, dass Ihr Vorhaben den planungsrechtlichen Vorgaben (GRZ, GFZ) widerspricht und somit nicht zulässig ist. Dabei könnte es sogar noch sein, dass die Ermittlung der GRZ 2 eventuell weitere Versiegelungen noch nicht berücksichtigt, also tatsächlich sogar noch höher liegt. In der GRZ 2 müssten auch die Flächen von Zufahrten, Zugängen und Terrassen einbezogen werden. Zur Ermittlung von GRZ und GFZ hat die Stadt Frankfurt eine schöne Arbeitshilfe:
https://www.stadtplanungsamt-frankfurt.de/show.php?ID=13344&psid=9

Aus der Darstellung Ihrer Rücksprache mit dem Bauamt lässt sich herauslesen, dass man Ihnen auch bereits signalisiert hat, keine Befreiung zuzulassen, also die Überschreitung der GRZ nicht zu gestatten.

Ein ausgebautes DG führt nicht zu mehr überbaubarer Grundstücksfläche, nützt also nicht zur Erhöhung der zulässigen GRZ.

Mit freundlichen Grüßen
Dirk Baumeister

: Guten Tag Herr Hallmackenreuther und Herr Baumeister,

: ich bin in Kontakt mit dem Bauamt.

: Der Fall wird aus meiner Sicht immer komplizierter und im schlechtesten Fall gibt das nichts mit dem Wintergarten.

: Ich erläutere das einmal.
: Hier sind die Eckdaten:
: Wir haben ein kleines Grundstück mit einer Fläche von 234 qm Fläche.

: Darauf steht unsere Doppelhaushälfte, eine Garage und die Hausfront ist gepflastert, dazu soll noch der Wintergarten kommen.

: Das Grundstück befindet sich innerhalb des Bebauungsplanes xyz.
: Dieser setzt ein allgemeines Wohngebiet mit einer maximal zweigeschossigen, offenen Bauweise, einer Grundflächenzahl von 0,4, einer Geschossflächenzahl von 0,8 Einzel- und Doppelhäuser sowie das Satteldach mit Firstausrichtung fest.

: Die Grundflächenzahl sind mit GRZ I mit 0,4;
: und der GRZ II mit 0,6 sind vom Bauamt festgelegt.
: Wenn ich jetzt die Fläche berechne, die ich bebauen darf, rechne ich:

: 234qm *0,6 (GRZ2) = 140,40 qm
: Problem ist mit dem Wintergarten komme ich auf eine bebaute Fläche von 152,94 qm.
: Und das ist laut Bauamt zu viel, denn ich komme dann auf GRZ2 = 0,65, maximal wären 0,6 in Ordnung gewesen.

: Zusammenfassung meiner bebauten Flächen:
: 65,22 qm Haus
: 27,00 qm Garage
: 24,00 qm Wintergarten
: 36,72 qm Hausfront
: -------------------------
: 152,94 qm (Summe)

: Also hätte ich mit Wintergarten 12,54 qm zu viel von unserem Grundstück verbaut.

: Meine Fragen: Gibt es irgendeine Möglichkeit, mein Bauvorhaben „sauber“ abzuwickeln und genehmigt zu bekommen?

: Beispiel: Unser Haus war ursprünglich zweigeschossig geplant, aber wir haben im Nachhinein noch das Dachgeschoss (mit Schrägen) zu Wohnzwecken ausgebaut. Ist dieser Ausbau eine Option für uns, dass wir mehr Fläche von unserem Grundstück bebauen dürfen?

: Oder gibt es andere Möglichkeiten, die einer kennt?

: Wie ich anfangs geschrieben habe, ziemlich komplizierter Fall.

: Info @all:
: Ich möchte keine Rechtsberatung, dafür gibt es Anwälte, so wie es auch im Forum vom Baurecht steht.

: Gruß Michael





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