Re: Wintergarten NRW, Doppelhaushälfte


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Gesendet von Melissa Hideg Sanchez am 22 September, 2022 um 14:08:53:

Antwort an: Re: Wintergarten NRW, Doppelhaushälfte posted by Dirk Baumeister am 15 September, 2022 um 20:19:26:

Guten Tag Herr Hallmackenreuther und Herr Baumeister,

ich bin in Kontakt mit dem Bauamt.

Der Fall wird aus meiner Sicht immer komplizierter und im schlechtesten Fall gibt das nichts mit dem Wintergarten.

Ich erläutere das einmal.

Hier sind die Eckdaten:
Wir haben ein kleines Grundstück mit einer Fläche von 234 qm Fläche.
Darauf steht unsere Doppelhaushälfte, eine Garage und die Hausfront ist gepflastert, dazu soll noch der Wintergarten kommen.

Das Grundstück befindet sich innerhalb des Bebauungsplanes xyz.
Dieser setzt ein allgemeines Wohngebiet mit einer maximal zweigeschossigen, offenen Bauweise, einer Grundflächenzahl von 0,4, einer Geschossflächenzahl von 0,8 Einzel- und Doppelhäuser sowie das Satteldach mit Firstausrichtung fest.

Die Grundflächenzahl sind mit GRZ I mit 0,4;
und der GRZ II mit 0,6 sind vom Bauamt festgelegt.
Wenn ich jetzt die Fläche berechne, die ich bebauen darf, rechne ich:

234qm *0,6 (GRZ2) = 140,40 qm
Problem ist mit dem Wintergarten komme ich auf eine bebaute Fläche von 152,94 qm.

Und das ist laut Bauamt zu viel, denn ich komme dann auf GRZ2 = 0,65, maximal wären 0,6 in Ordnung gewesen.

Zusammenfassung meiner bebauten Flächen:
65,22 qm Haus
27,00 qm Garage
24,00 qm Wintergarten
36,72 qm Hausfront
-------------------------
152,94 qm (Summe)

Also hätte ich mit Wintergarten 12,54 qm zu viel von unserem Grundstück verbaut.

Meine Fragen: Gibt es irgendeine Möglichkeit, mein Bauvorhaben „sauber“ abzuwickeln und genehmigt zu bekommen?

Beispiel: Unser Haus war ursprünglich zweigeschossig geplant, aber wir haben im Nachhinein noch das Dachgeschoss (mit Schrägen) zu Wohnzwecken ausgebaut. Ist dieser Ausbau eine Option für uns, dass wir mehr Fläche von unserem Grundstück bebauen dürfen?

Oder gibt es andere Möglichkeiten, die einer kennt?

Wie ich anfangs geschrieben habe, ziemlich komplizierter Fall.

Info @all:
Ich möchte keine Rechtsberatung, dafür gibt es Anwälte, so wie es auch im Forum vom Baurecht steht.

Gruß Michael



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