Re: Wintergarten NRW, Doppelhaushälfte


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Gesendet von Melissa Hideg Sanchez am 14 September, 2022 um 09:52:31:

Antwort an: Re: Wintergarten NRW, Doppelhaushälfte posted by Melissa Hideg Sanchez am 13 September, 2022 um 11:31:22:

Guten Tag Herr Hallmackenreuther,

aus Ihrer Nachricht entnehme ich, dass ich erstmal mit dem Bauamt mein Bauvorhaben klären muss.

Wenn die das Abnicken und nichts von Nachbarzustimmung sagen, kann ich bauen lassen und der Nachbar erhält die Nachricht vom Bauamt im Briefkasten.

Das habe ich in meinen Recherchen so nirgends gelesen, aber ihre Erläuterungen vom Ablauf eines Bauvorhabens sind logisch.

Ich muss mich nun mit der Berechnung der Grundflächenzahl befassen. (GRZ I mit 0,4; und der GRZ II mit 0,6).

Das Bauamt sagt, eine Möglichkeit wäre einen Architekten zu beauftragen, der die Grundflächenzahl berechnet, aber ich möchte das selber machen, um Kosten zu sparen.

Gibt es ein Standardformular für den Antrag eines Bauvorhabens an das Bauamt für einen „Wintergarten“ und was mindestens drin stehen muss, eventuell kennt jemand einen Link aus dem Netz?

Gruß Michael


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