Re: Wintergarten NRW, Doppelhaushälfte


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Gesendet von H. Hallmackenreuther am 13 September, 2022 um 14:21:02:

Antwort an: Re: Wintergarten NRW, Doppelhaushälfte posted by Melissa Hideg Sanchez am 13 September, 2022 um 11:31:22:

Guten Tag!

Nein, es stimmt nicht, dass der Nachbar in NRW seine Zustimmung geben müsste.
Schon gar nicht in jedem Fall.

Sofern das Bauvorhaben zulässig ist und dafür keiner Abweichungen und Befreiungen bedarf, ist in NRW weder eine Beteiligung der Angrenzer noch eine Nachbarzustimmung vorgesehen oder notwendig.
Die Einholung einer pauschalen (Vorab-)Nachbarzustimmung (zu was?), noch dazu ohne konkretes Bauvorhaben oder ohne Lagepläne, ist daher dreifach unsinnig und unnötig.

Zuvörderst wäre zu klären, was das Bauvorhaben ist, ob es zulässig ist und ob es dafür Ausnahmen und Befreiungen benötigt, von denen öffentlich-rechtlich geschützte nachbarliche Belange berührt werden.
Nur wenn man das mit Ja beantworten kann, braucht man sich sodann erst Gedanken über die Nachbarzustimmung machen.
Im Übringen hat eine versagte Nachbarzustimmung in NRW keine Auswirkung, außer dass die Bauaufsichtsbehörde die Baugenehmigung dem Nachbarn nachher in den Briefkasten stecken muss.

Mit freundlichen Grüßen
H. Hallmackenreuther



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