Umgang mit Altlasten


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Gesendet von Bauassessor am 02 Februar, 2022 um 15:44:36:

Mal angenommen, man hat in den 1960er Jahren von der Kommune ein Grundstück erworben und in den 90er Jahren dann mitgeteilt bekommen, dass auf dem Grundstück eine Altlastenverdachtsfläche existiert (Teile sollen bis in die 1950er Jahren als Mülldeponie genutzt worden sein). Da der Verkauf vor 1999 war, liegt die Verantwortung für die Altlast nun beim Eigentümer. Jetzt möchte man das Grundstück entwickeln. Die Kommune fordert in jedem Fall eine Überprüfung durch den Kampfmittelräumdienst. Wenn bei dieser Überprüfung nun die Altlasten bestätigt werden sollten und diese eine sofortige Beseitigung oder Verkapselung erforderlich machen würden (z.B. alte Ölfässer o.ä.), kann das der Eigentümer verweigern?

Wäre bei einer Nutzung des Grundstücks als Parkplatz oder als Fläche für Solarpanels eine Altlastensanierung vermeidbar?



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