Re: Baugenehmigung Außenbereich


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Gesendet von Bauassessor am 21 Januar, 2022 um 10:32:13:

Antwort an: Baugenehmigung Außenbereich posted by AH am 20 Januar, 2022 um 15:30:22:

Hallo,

sofern das Gebäude durch einen Brand, ein Naturereignis oder außergewöhnliche Ereignisse zerstört worden ist, ist i.d.R. ein Wiederaufbau möglich, wenn er innerhalb eines Zeitraums von max. 2 Jahren angezeigt wird (näheres dazu unter https://www.krautzberger.info/assets/grundkurs/Zulaessigkeit_35_36_249.pdf).

Dazu muss das Gebäude aber auch vorher genehmigt gewesen sein.

Nach meinem Kenntnisstand reicht allerdings ein landwirtschaftlicher Nebenerwerb i.d.R. nicht aus, um antragsberechtigt zu sein.


: Hallo,

: Ich würde gerne einen Hof mit Wohnhaus und Scheune kaufen. Das Wohnhaus ist allerdings stark zusammengefallen, sodass nur noch die Außenwände existieren.
: Der derzeitige Eigentümer (Nebenerwerbslandwirt) hatte bereits einen Antrag gestellt, die Reste des Hauses abzureisen und neu zu bauen. Das wurde allerdings abgelehnt (ist schon ein paar Jahre her). Als ich beim Bauamt nachgefragt hatte, winkte man direkt ab, mit der Begründigung, wenn es schon mal abgelehnt wurde, wird es wieder abgelehnt. Max. ein Haupterwerbslandwirt hätte eine Chance.

: Meine Frage ist nun, in wie weit es einen Unterschied macht, ob man nicht einen Neubau nach Abriss beantragt, sondern das existierende Haus wieder aufbauen möchte, sprich die Wände stehen lässt. Könnte man dann als Nebenerwerbslandwirt eine Chance haben?





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