Auftragsabbruch ohne Mängelbeseitigung


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Gesendet von Robert Hoolbert am 21 April, 2021 um 21:39:55:

Hallo an die Fachleute hier,

In einer Wohnung sollten Fliesen verlegt werden.
Bei einem zwischenzeitlichen Baustellenbesuch ist jedoch aufgefallen, dass die Fliesen nicht fachgerecht verlegt worden sind.

Dies ist auch dem Fliesenleger / Firmeninhaber bekannt.
Eine Nachbesserung wurde in Aussicht gestellt.

Daraufhin wurde der Auftrag seitens des Auftragsgebers abgebrochen und es erfolgte eine Rechnungslegung.
Die Rechnung beinhaltet nur anteilig die Posten, die auch geleistet worden sind bis zum Auftragsabbruch.

Jetzt zur eigentlichen Frage:


Hat der Auftragsgeber ein Anrecht auf Schadenersatz bzw. Rechnungsminderung auch wenn er dem Handwerker keine Nachbesserung zugestanden hat ?


Bzw. wäre eine nachträgliche Nachbesserung nach Rechnungslegung noch möglich ?

Viele Grüße
Robert Hoolbert



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