Mangelrechte vor Abnahme (§4 VII VOB/B)


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Gesendet von Thomas am 27 Dezember, 2020 um 17:36:18:

Guten Tag,

es gibt ein BGH-Gerichtsurteil vom 19.01 2017 (Az. VII. 301/13, Az. VII ZR 235/15, Az. VII ZR 193/15) wonach bei BGB-Bau-/Werkverträge keine Mängelrechte vor Abnahme bestehen.

Hat dies auch Auswirkung auf § 4 VII VOB/B wonach Leistungen, die schon während der Ausführung als mangelhaft oder vertragswidrig erkannt werden, durch den Auftragnehmer auf eigene Kosten durch mangelfreie zu ersetzen sind?

Danke und viele Grüße

Thomas



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