Re: Grenzbebauung eines Gerätehaus an eine Garage


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Gesendet von Dirk Baumeister am 12 Dezember, 2020 um 21:45:04:

Antwort an: Grenzbebauung eines Gerätehaus an eine Garage posted by Simon Werte am 07 Dezember, 2020 um 11:28:01:

Ohne Angabe des Bundeslandes nicht wirklich zu beantworten und mit Angabe des Bundeslandes auch nur in Ansätzen.

Ob das Gebäude selbst eine Baugenehmgiung benötigt lässt sich über den Paragraphen der jeweiligen BauO herausfinden, in dem genehmigungsfreie Vorhaben aufgelistet sind. Für NRW zum Beispiel im § 62 BauO NRW 2018. Wenn das Vorhaben dort aufgeführt ist oder sich unter einer Beschreibung erfassen lässt, benötigt man keine Baugenehmigung. Hier käme in NRW zum Beispiel § 62 Absatz 1 Nr. 1 a)"Gebäude bis zu 75 m³ Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume" in Frage.

Leder nützt diese Erkenntnis aber nichts denn das bedeutet schlicht nur, dass der Bauherr völlig eigenständig zu verantworten hat, dass das Vorhaben in allen Belangen den planungs- und bauordnungsrechtlichen Regeln entspricht. Das ergibt sich aus § 60 Absatz 2 BauO NRW 2018.

In den meisten Bundesländern gilt eine maximal zulässigen "privilegierte" Grenzbebauung von 9 m entlang einer Nachbargrenze (z. B. § 6 Absatz 8 Satz 2 BauO NRW 2018).

Bedeutet für den beschriebenen Schuppen in NRW, er braucht keine Baugenehmigung verstößt aber gegen Abstandflächenrecht und somit gegen nachbarschützende Belange und ist dementsprechend nicht zulässig.

: Servus Experten,

: Ich habe eine Garage (9mx5m) an der Grenzegebaut! Massiv Stein auf Stein Dafür habe ich auch eine Genehmigung! Alles eingemessen und unterzeichnet!
: An diese Garage soll jetzt noch ein Anlegeschuppen (3mx5m)! Bretter Schuppen!
: Benötigt man dafür eine Genehmigung?





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