Aufschüttung


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Gesendet von Silke am 26 November, 2020 um 11:00:57:

Hallo,
folgender Fall:
Angenommen man möchte das eigene Grundstück (Handlage) zum Nachbar hin mit einer Stützmauer versehen und anfüllen.
Dies ist gemäß HBO bis zu einer Höhe von 1m ohne Zustimmung möglich, da nicht die Wirkung eines Gebäudes ausgeht (HBO §6, Abs. 8).
Wenn nun der Nachbar aber selbst schon 50cm tiefer liegt, ab wo wird dann der 1m gemessen?
Ab dem Bestandsgelände vom eigenen Grundstück oder vom Nachbarn?
Und kann ich auf die Stützmauer dann noch einen 1m hohen Zaun/ Absturzsicherung setzen? Die Gesamthöhe wäre dann <2m, was für Einfriedungen zulässig ist (HBO§6, Abs 10).

Falls dies nicht möglcih wäre, würde es helfen, wenn man mit der Stützmauer 0,5cm von der Grundstückgrenze wegbleibt?
Ginge dann 1m Stützmauer + 1m Zaun?

Wenn ich die Stützmauer dann nur <100cm hoch mache, könnte man sich ja sogar eine Absturzsicherung sparen....



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