Re: Zelt auf Flachdach


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Gesendet von Bauassessor am 25 November, 2020 um 16:57:44:

Antwort an: Re: Zelt auf Flachdach posted by Dirk Baumeister am 12 November, 2020 um 15:54:13:

Hallo,

je nachdem, wie groß das Zelt sein soll und wie lange es dort stehen soll, könnte es auch als "Fliegende Bauten" gelten, für die ggf. keine Baugenehmigung erforderlich sind. Dafür bräuchte man aber mehr Informationen zu dem Fall.

: Warum verweigert die Stadt denn den Aufbau? Würden diese Gründe auch auf ein Zelt zutreffen?

: Pauschal und so allgemein wie sie gestellt ist, lässt sich die Frage nicht beantworten.

:
: : Hallo, die Stadt verweigert mir einen Ausstiegsaufbau auf dem Dach. Darf ich statt dessen ein Zelt hierhin setzen?




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