Re: Hohlraum über Staffelgeschoss


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Gesendet von Nils Richter am 04 November, 2020 um 11:16:21:

Antwort an: Re: Hohlraum über Staffelgeschoss posted by Bolanger am 31 Oktober, 2020 um 09:14:30:

Hallo vielen Dank für die Info soweit, leider gibt es solch eine Erklärung nicht für SH und jede LBO ist da sehr unterschiedlich. Hat jemand die Info für SH?


: Hallo,

: in diesem Dokument der Stadt Hamburg stehts beschrieben: https://www.hamburg.de/contentblob/3884804/518c6e1cc5edcd832af06b70734c7506/data/faq-%C2%A7-02-hbauo-begriffe.pdf

: GGf. finden Sie auch für SH ein ähnliches Dokument.

: Grüße


:
: : Laut §2 Abs. 8 LBO SH und vieler Kommentierungen dieses, sollte das Staffelgeschoss das oberste Geschoss sein. Hohlräume sind nach Abs. 7 keine Geschosse. Wie definieren sich diese Hohlräume? nach §48 Abs. 1 etwa. Gibt es dazu einschlägige Kommentare. Vielleicht sogar im Zusammenhang mit Staffelgeschossen?
: : Grund der Frage ist ein laufender Bauantrag und die mögliche Dachneigung eines Walmdaches auf dem Staffelgeschoss. Der B-plan gibt keine Höhenbeschränkung und keine Dachvorgaben, einzig Eingeschossigkeit vor.




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