Re: Pavillon


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Gesendet von Dirk Baumeister am 12 Oktober, 2020 um 23:35:05:

Antwort an: Pavillon posted by Manuela Müller am 12 Oktober, 2020 um 20:13:10:

BauO Saarland kenne ich jetzt nicht, aber die Regelungen sind üblicherwerise sehr ähnlich. Es wird einen Bereich "genehmigungsfreie Vorhaben" in der BauO geben. Steht das Vorhaben dort drin, ist ein formales Verfahren nicht erforderlich. ABER ... üblicherweise ist damit tatsächlich nur das Verfahren entbehrlich und irgendwo ist noch geregelt, dass sämtliche Regelungen des Bauordnungsrechts trotzdem eingehalten werden müssen. Also: genehmigungsfrei bedeutet nicht gleichzeitig zulässig. Es bedeutet nur, dass der Bauherr vollkommen eigenverantwortlich und selbständig feststellen und verantworten muss, dass sein Vorhaben den planungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften entspricht.
Ein Knackpunkt könnte auch die Dauerhaftigkeit der Aufstellung sein, die man spätestens ab etwa drei Monaten unterstellt.

: Guten Tag,
: muss ich im Saarland eine Baugenehmigung haben, wenn ich einen offenen Pavillon ,bzw Hardtop Pavillon im Garten aufstellen möchte ?





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