Re: Abnahme Bau


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Gesendet von Dirk Baumeister am 06 August, 2020 um 22:16:18:

Antwort an: Abnahme Bau posted by Julio am 02 August, 2020 um 15:29:19:

Ich schätze die Lösung der Frage liegt in Ihrem Vertrag. Schauen Sie sich an, was Sie ganz genau vereinbart haben. Das ist vom Unternehmer zu leisten. Fertigstellung müsste eigentlich fertig zum Bezug zu verstehen sein. Vielleicht steht aber gerade das nicht in Ihrem Vertrag oder wird durch weitere Erläuterungen relativiert. Sollten Sie die Formulierungen nicht selbst verstehen oder interpretieren können, hilft nur die Beratung durch einen im Bauträger-Baurecht versierten Anwalt.

: Sehr geehrte Damen und Herren,

: Ich würde Ihnen gerne folgende Frage stellen. Wir bauen momentan mit einer Baufirma (Schlüsselfertig). Diese lässt sich seit Baubeginn jede Menge Zeit bei der Ausführung der Arbeiten. Als wir damals das Haus reserviert haben,war 2019 als Fertigstellungsjahr genannt. Beim Notar haben wir einen Vertrag unterschrieben der Ihnen allerdings bis Oktober 2020 Zeit gibt. Die Baufirma beruft sich nun auf diesen Vertrag. Das habe ich akzeptiert, jetzt zu meiner Frage. Diese Baufirma meinte jetzt das nach Fertigsstellung des Hauses noch mal ca. 6 WOCHEN bis zur Abnahme vergehen sollen. Ist es rechtens, dass sich die Baufirma nach Fertigsstellung des Hauses noch 6 Wochen Zeit lässt bis sie das Haus an uns übergeben? Ich meine das Haus wäre ja einzugsbereit und wir haben sowieso schon so lange die Doppelbelastung zu tragen.
: Vielen Dank für Ihre Zeit.

: Mit freundlichen Grüssen




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